Informationen (Bauamt)

Herzlich Willkommen im Bauamt Schardenberg

In Oberösterreich unterliegt das Bauen und Wohnen der Landesgesetzgebung, das heißt dass das Land Oö. für alle relevanten Gesetze zuständig ist. 

Für die Planung eines Bauvorhabens ist es ratsam, möglichst früh mit der Gemeinde als Baubehörde Kontakt aufzunehmen und sich über etwaige Besonderheiten (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Gefahrenzonenplan, etc.), zum betreffenden Grundstück, zu informieren. Die Marktgemeinde wird die rechtlichen Voraussetzungen abklären. Sind die Vorfragen geklärt, kann mit der Planung des Bauvorhabens begonnen werden. Die Baupläne sind von einem befugten Planverfasser erstellen zu lassen.

Baustelle gewerbliches Objekt, Gewerbegebiet KubingBaustelle gewerbliches Objekt, Gewerbegebiet Kubing

Baustelle landwirtschaftliches ObjektBaustelle landwirtschaftliches Objekt

Baustellen am Kubinger FeldBaustellen am Kubinger Feld

Baustelle eines EinfamilienhausesBaustelle eines Einfamilienhauses


VoraussetzungenZu stellende Fragen
FlächenwidmungsplanStimmt das Bauvorhaben mit der Ausweisung des Grundstückes im Flächenwidmungsplan überein?
BebauungsplanIst das Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst?
BauplatzbewilligungBesteht eine Bauplatzbewilligung bzw. ist eine erforderlich?
Sonstige GefahrenpotenzialeGefahrenzonenplan, geogenes Baugrundrisiko, …
Anschluss an öffentliche Kanalleitung
Anschluss an öffentliche Wasserleitung
Gewerbliche Bewilligung abklärenbei Bezirkshauptmannschaft Schärding

  

Für die Abwicklung eines Bauvorhabens sind vielfältige Schritte und Überlegungen anzustellen:

  • w i c h t i g e  V e r f a h r e n s s c h r i t t e  z u  i h r e m  g e p l a n t e n  B a u v o r h a b e n 

  • Planverfasser & Bauführer

  • Kanal- & Wasseranschluss

  • Straßenanschluss

  • Leitungsträger

  • Rauchfangkehrer

  • Einfriedungen

  • Hausnummer

  • Gebühren Baubewilligung

  • Hangwasser

Information – Hangwasser 

Das Land Oberösterreich hat im Jahr 2020/2021 eine Hangwasserkarte für Oberösterreich erstellt. Diese neue Karte ist ein Informationsangebot, das erstmalig eine einheitliche und standardisierte Darstellung des Abflussgeschehens bietet. --) ersichtlich in DORIS – Wasser – Hangwasser. Diese Hangwasserkarte unterstützt die Beurteilung der Hangwassergefährdung von Flächen. 

Hangwasserereignisse können in ganz Oberösterreich auftreten und sind nicht an ein naheliegendes Gewässer (z.B. See, Bach) gebunden. 

Durch anhaltende Niederschläge über Tage kann der Boden kurzfristig auftretende sehr große Wassermengen niemals aufnehmen. Oder als Folge von Starkregen kann das Wasser nicht mehr ausreichend in den Untergrund versickern und rinnt an der Oberfläche ab.  Solche Ereignisse treten spontan auf und können zu hohen Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Kulturen führen. 

Eine Hangwassergefährdung eines Grundstückes soll frühzeitig, am besten vor Planungs-beginn bewertet werden. Kann eine Gefährdung durch Oberflächenabfluss für das zu bebauende Grundstück nicht ausgeschlossen werden, so soll das Bauobjekt so auf dem Grundstück platziert werden, dass eine Beeinträchtigung des Oberflächenabschlussgeschehens nicht erfolgt und somit die neu zu errichtenden Anlagen und Dritte nicht zu Schaden kommen. Wenn es die Ausformung eines Grundstücks nicht erlaubt, dass durch eine Bebauung der Oberflächenabfluss unverändert bleibt, sollten Anlagen so errichtet werden, dass der Oberflächenabfluss keine Schäden an den Anlagen selbst verursachen kann (Eigenschutz). Auch für Dritte dürfen keine negativen Folgen auf Grund der Baumaßnahmen bzw. Anlagen entstehen (Fremdschutz). 

Grundsätzlich sind neue Objekte so zu planen, dass sie durch die Wahl des Errichtungsortes und die Ertüchtigung des Objektes selbst keinen Schaden durch Hangwasserabflüsse erleiden. Darüber hinaus dürfen durch den errichteten Bau andere unten liegende Objekte nicht durch Hangwasser gefährdet werden

Bei der Bauplatzbewilligung wird bereits auf die Hangwassersituation aufmerksam gemacht. Der Planer (Architekt) hat in der Baubeschreibung den Hangwasserschutz zu bewerten und entsprechende Maßnahmen im Bauplan darzustellen. Bei vorliegender Hangwassergefährdung kann die Erstellung und Vorlage eines wasserbaulichen Projektes in Form eines Oberflächenentwässerungskonzeptes erforderlich sein. 


Die Broschüre vom Land Oberösterreich zum Download:  Leitfaden zur Verbringung von Niederschlagswässern von Dachflächen und befestigten Flächen