Informationen (Bauamt)

Herzlich Willkommen im Bauamt Schardenberg

In Oberösterreich unterliegt das Bauen und Wohnen der Landesgesetzgebung, das heißt dass das Land Oö. für alle relevanten Gesetze zuständig ist. 

Für die Planung eines Bauvorhabens ist es ratsam, möglichst früh mit der Gemeinde als Baubehörde Kontakt aufzunehmen und sich über etwaige Besonderheiten (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Gefahrenzonenplan, etc.), zum betreffenden Grundstück, zu informieren. Die Marktgemeinde wird die rechtlichen Voraussetzungen abklären. Sind die Vorfragen geklärt, kann mit der Planung des Bauvorhabens begonnen werden. Die Baupläne sind von einem befugten Planverfasser erstellen zu lassen.

Baustelle gewerbliches Objekt, Gewerbegebiet KubingBaustelle gewerbliches Objekt, Gewerbegebiet Kubing

Baustelle landwirtschaftliches ObjektBaustelle landwirtschaftliches Objekt

Baustellen am Kubinger FeldBaustellen am Kubinger Feld

Baustellen in der WührstraßeBaustellen in der Wührstraße


VoraussetzungenZu stellende Fragen
FlächenwidmungsplanStimmt das Bauvorhaben mit der Ausweisung des Grundstückes im Flächenwidmungsplan überein?
BebauungsplanIst das Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst?
BauplatzbewilligungBesteht eine Bauplatzbewilligung bzw. ist eine erforderlich?
Sonstige GefahrenpotenzialeGefahrenzonenplan, geogenes Baugrundrisiko, …
Anschluss an öffentliche Kanalleitung
Anschluss an öffentliche Wasserleitung
Gewerbebetriebe

Baubehördliche Bewilligung und Gewerbebehördliche Bewilligung bei Bezirkshauptmannschaft Schärding durch Oö. Bauübertragungsverordnung ab 01. Februar 2024 

Betriebsanlagensprechtage_1._Halbjahr_2026.pdf herunterladen (0.16 MB)

 

  

Für die Abwicklung eines Bauvorhabens sind vielfältige Schritte und Überlegungen anzustellen:

  • w i c h t i g e  V e r f a h r e n s s c h r i t t e  z u  i h r e m  g e p l a n t e n  B a u v o r h a b e n 

  • Planverfasser & Bauführer

  • Kanal- & Wasseranschluss

  • Straßenanschluss

  • Leitungsträger

  • Rauchfangkehrer

  • Einfriedungen

  • Hausnummer

  • Gebühren Baubewilligung

  • Hangwasser

  • Gewerbebetriebe

Im Ortszentrum Schardenberg sind die meisten Grundstücke an das öffentliche Wasserleitungsnetz und öffentliche Kanalnetz angeschlossen. In den außen liegenden Ortschaften ist meist ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz gegeben. Das Wasserleitungsnetz ist außerhalb des Ortszentrum nur in der Ortschaft Ingling ausgebaut

In die Pläne für den Kanal- bzw. Wasseranschluss können im Marktgemeindeamt eingesehen werden, bzw. auch Abschriften ausgehändigt werden. 

Liegt kein Kanalanschluss für ein Grundstück vor, ist jedenfalls eine entsprechend dimensionierte Senkgrube für die anfallenden Abwässer zu entrichten. 

Liegt kein Wasseranschluss für ein Grundstück vor, ist ein eigener Brunnen zu errichten. Bei Neubauten ist jedenfalls ein positiver, mängelfreier Befund mit dem Bauansuchen einzureichen

Regenwässer sind grundsätzlich auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung zu bringen.

Der Anschluss an die öffentliche Wasserleitung ist zeitgerecht im Marktgemeindeamt zu melden. Der Einbau einer Wasseruhr erfolgt durch unsere Bauhofmitarbeiter.

Die Anschlussgebühren für den Kanalanschluss bzw. den Wasseranschluss werden nach Fertigstellung des Rohbaus vorgeschrieben.