Informationen (Standesamt)

Herzlich Willkommen am Standesamt Schardenberg

Seit 01. Jänner 1939 werden in Schardenberg die Personenstandsbücher für alle in Schardenberg ereigneten Personenstandsfälle geführt und seit 01. November 2014 werden alle Personenstandsdaten in das zentrale Personenstandsregister (ZPR) bzw. des Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) eingetragen. 

Durch die Führung des zentralen Personenstandsregisters und des Staatsbürgerschaftsregisters kann die Ausstellung einer nachträglichen Urkunde bei jedem Standesamt beantragt werden, unabhängig vom Wohnsitz bzw. dem Ort des Geschehens.

Die Gebühr für die Ausstellung 

•    von Urkunden beträgt derzeit € 9,30 bzw.

•    eines Staatsbürgerschaftsnachweises € 44,60.

 

Im Standesamt kümmern wir uns in Angelegenheiten:

  • G e b u r t

  • E h e s c h l i e s s u n g

  • T O D

  • S t a a t s b ü r g e r s c h a f t

„Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt“ (Erich Fried)

Ein erster Schritt auf dem Weg zur Traumhochzeit ist die offizielle Anmeldung mit Terminvereinbarung im Standesamt. Bei Wunschterminen ist es ratsam zeitig anzumelden. 

Eine Eheschließung kann bei jedem Standesamt erfolgen und ist an keinen Wohnsitz etc. gebunden.

Das „Aufgebot“ ist die Ermittlung der Ehefähigkeit und kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Hochzeit gemacht werden. Dazu ist es ebenfalls notwendig einen Termin zu vereinbaren – 07713/7055-25

 

Folgende Urkunden sind üblicherweise vorzulegen:

•    Geburtsurkunden beider Verlobter

•    Staatsbürgerschaftsnachweise beider Verlobten

•    Ev. Heiratsurkunde sämtlicher Vorehen und Nachweis über die Auflösung

•    Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

•    Meldenachweise beider Verlobten (wenn nicht in Österreich wohnhaft)

•    Lichtbildausweise beider Verlobten

•    Ev. Nachweis akademischer Grade

 

Für nicht Österreichische Staatsangehörige zusätzlich:

•    Aktuelle Bestätigung über den Familienstand (Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung)

•    Gültigen Reisepass oder Personalausweis

•    Fremdsprachige Urkunden müssen von einem beeideten Dolmetscher übersetzt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden

Hier ist es zweckmäßig früh genug eine Anfrage über die benötigten Urkunden bzw. Beglaubigungen im Standesamt einzubringen. 

 

Im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit wird Folgendes erledigt:

-    Aufnahme der Personendaten

-    Bestimmung der künftigen Namensführung

-    Besprechung des Trauungsablaufes

-    Bezahlung der Gebühren

 

Uns ist es ein Anliegen, Euch bei der Hochzeitsplanung für das Standesamt so gut wie möglich zu unterstützen. Die Gestaltung der Trauung im persönlichen Stil der Verlobten soll diesen Hochzeitstag zu einem unvergesslichen werden lassen. 

Unser Trauungssaal befindet sich im Marktgemeindeamt und kann durch Trennwände entsprechend der Besucheranzahl angepasst werden. Externe Trauungen werden nur auf Anfrage besprochen. 

Im Zuge der Trauung wird die gemeinsame Heiratsurkunde ausgehändigt. Für fremde Staatsangehörige wird zusätzlich eine mehrsprachige Heiratsurkunde ausgestellt.

  

Trauungssaal des Standesamt Schardenberg
Sitzungssaal der Marktgemeinde Schardenberg ohne MenschenSitzungssaal der Marktgemeinde Schardenberg bei einer Hochzeit