„Wenn aus Liebe Leben wird, bekommt das Glück einen Namen“ (Novalis)
Ein freudiges Ereignis erfolgt mit der Geburt eines Kindes.
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Geburtsstandesamt anzuzeigen.
Die meisten Geburten erfolgen in den benachbarten Kliniken und die Anzeige erfolgt direkt über die Klinik mit dem Geburtsstandesamt, das auch die Geburtsurkunde ausstellt.
Entscheidet man sich für eine Hausgeburt, so ist diese bei uns anzuzeigen. Dies erfolgt entweder durch den Arzt, der Hebamme, vom Vater oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis hat.
Dazu sind üblicherweise folgende Urkunden vorzulegen:
• Geburtsanzeige
• Geburtsurkunden der Eltern
• Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
• Heiratsurkunde der Eltern
• Meldezettel (sofern nicht in Österreich wohnhaft)
Im Zuge der Beurkundung der Geburt erfolgt die Vornamensgebung, die Anerkennung der Vaterschaft bei nicht verheirateten Eltern und die Namenserklärung für den Familiennamen des Kindes.
Die Ausstellung der Geburtsurkunde aus Anlass der Geburt ist gebührenfrei.
„Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt“ (Erich Fried)
Ein erster Schritt auf dem Weg zur Traumhochzeit ist die offizielle Anmeldung mit Terminvereinbarung im Standesamt. Bei Wunschterminen ist es ratsam zeitig anzumelden.
Eine Eheschließung kann bei jedem Standesamt erfolgen und ist an keinen Wohnsitz etc. gebunden.
Das „Aufgebot“ ist die Ermittlung der Ehefähigkeit und kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Hochzeit gemacht werden. Dazu ist es ebenfalls notwendig einen Termin zu vereinbaren – 07713/7055-25.
Folgende Urkunden sind üblicherweise vorzulegen:
• Geburtsurkunden beider Verlobter
• Staatsbürgerschaftsnachweise beider Verlobten
• Ev. Heiratsurkunde sämtlicher Vorehen und Nachweis über die Auflösung
• Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
• Meldenachweise beider Verlobten (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
• Lichtbildausweise beider Verlobten
• Ev. Nachweis akademischer Grade
Für nicht Österreichische Staatsangehörige zusätzlich:
• Aktuelle Bestätigung über den Familienstand (Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung)
• Gültigen Reisepass oder Personalausweis
• Fremdsprachige Urkunden müssen von einem beeideten Dolmetscher übersetzt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden
Hier ist es zweckmäßig früh genug eine Anfrage über die benötigten Urkunden bzw. Beglaubigungen im Standesamt einzubringen.
Im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit wird Folgendes erledigt:
- Aufnahme der Personendaten
- Bestimmung der künftigen Namensführung
- Besprechung des Trauungsablaufes
- Bezahlung der Gebühren
Uns ist es ein Anliegen, Euch bei der Hochzeitsplanung für das Standesamt so gut wie möglich zu unterstützen. Die Gestaltung der Trauung im persönlichen Stil der Verlobten soll diesen Hochzeitstag zu einem unvergesslichen werden lassen.
Unser Trauungssaal befindet sich im Marktgemeindeamt und kann durch Trennwände entsprechend der Besucheranzahl angepasst werden. Externe Trauungen werden nur auf Anfrage besprochen.
Im Zuge der Trauung wird die gemeinsame Heiratsurkunde ausgehändigt. Für fremde Staatsangehörige wird zusätzlich eine mehrsprachige Heiratsurkunde ausgestellt.
Trauungssaal des Standesamt Schardenberg |
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„Wenn die Sonne des Lebens untergeht, leuchten die Sterne der Erinnerung“ (Franz Kafka)
Der Tod einer Person ist spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Durch den Arzt erfolgt die Totenbeschau, diese ist mit der Anzeige des Todes im Standesamt abzugeben.
Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, wird das Krankenhaus den Sterbefall spätestens am nächsten Werktag dem zuständigen Standesamt anzeigen. Die Beurkundung kann anschließend bei jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.
Folgende Urkunden sind üblicherweise vorzulegen:
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Heiratsurkunde
• Meldenachweis (sofern nicht in Österreich wohnhaft)
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde erfolgt vom Standesamt, gleichzeitig erfolgt die Meldung an die Österreichische Pensionskasse digital.
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden.
Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei.
Verleihung Staatsbürgerschaft
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist ein Antrag bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder direkt beim Amt der Oö. Landesregierung einzubringen. Alle Informationen, die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen sowie die benötigten Unterlagen für die Antragstellung, sind bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding einzuholen +43 7712 3105.
Informationen zur Staatsbürgerschaft unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/staatsbürgerschaft
Nach einer Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind folgende Dokumente für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweise notwendig:
- Geburtsurkunde
- Verleihungsbescheid
- Heiratsurkunde