Wahlkarten

Wählerinnen oder Wählern, die voraussichtlich am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können (etwa weil sie ortsabwesend sind oder das Haus nicht verlassen können), sollten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlkarte beantragen.

Die Beantragung einer Wahlkarte ist ab dem Tag der Wahlausschreibung (circa acht Wochen vor der Wahl) möglich.

Die Wahlkarte ist in jener Gemeinde zu beantragen, in der die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist.


Für die Beantragung von Wahlkarten gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Schriftlich oder mündlich (durch persönliches Erscheinen)
  • Online unter: https://www.meinewahlkarte.at/
  • Mit der Anforderungskarte der  Wählerverständigung

Telefonische Wahlkartenanträge sind NICHT möglich.

Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden.