Reisepass | Personalausweis

Reisepass- und Personalausweisbeantragung am Marktgemeindeamt

In unserer Gemeinde ist es möglich, die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines Personalausweises im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes für österreichische Gemeindebürger, die mit Hauptwohnsitz in Schardenberg gemeldet sind, zu erledigen.

Da es in der letzten Zeit immer häufiger zu Missverständnissen kommt und Gemeindebürger mit wenig Zeit kommen und denken, sie müssen „nur kurz“ unterschreiben, möchten wir darauf hinweisen, dass am Bürgerservice sämtliche persönliche Daten kontrolliert und eingegeben/ergänzt werden müssen. 

Des Weiteren muss das alte Pass-/Ausweisdokument erfasst und entwertet werden. 

Bei Personen ab 12 Jahren müssen zusätzlich noch die Fingerabdrücke abgenommen werden und in das System eingespielt werden.

Die eingegebenen persönlichen Daten und Fingerabdrücke werden am elektronischen Wege an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Das Dokument, auf welchem der Pass/Ausweis beantragt wird und die Bürger eigenhändig unterschreiben müssen, wird im Original an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt. 

Somit werden die gesamten Angaben und Daten, welche für die Bezirkshauptmannschaft zur Pass-/Ausweiserstellung notwendig sind, von der Marktgemeinde eingegeben, kontrolliert und übermittelt. 

Daher ist es wichtig, dass Gemeindebürger ca. 15 Minuten Zeit einplanen, damit die Dateneingabe ohne Hektik erfolgen kann und auch noch die Möglichkeit besteht, die Daten kurz selbst zu kontrollieren. 

Pass- und Ausweisausstellung im Überblick:

Die Ausstellung ist jederzeit und ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Marktgemeindeamtes möglich. Es muss immer die beantragende Person selbst am Marktgemeindeamt erscheinen. 

Mitzubringen sind das alte Pass-/Ausweisdokument und ein Passfoto, welches nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. 

Für Kinder, deren Elternteile miteinander verheiratet sind, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.

Für Kinder, deren Elternteile nicht miteinander verheiratet sind, ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.

Aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.

Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld wird vom Kind selbst oder von anderen Personen (Begleitperson bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Passbehörde in Blockbuchstaben) geleistet.

Bitte beachten: Die minderjährigen Kinder müssen in jedem Fall aufs Marktgemeindeamt mitkommen, da sie, sobald es möglich ist, den Antrag eigenhändig unterschreiben müssen. 

Die Zustellung des Reisepasses oder Personalausweises bei Beantragung über das Marktgemeindeamt dauert ca. 2 Wochen (sobald die Kosten an die Bezirkshauptmannschaft von der antragstellenden/vertretungsbefugten Person überwiesen wurden!) und erfolgt an die Wohnadresse. 

Kosten:

Reisepass:

  • bis bzw. am 2. Geburtstag   ->    gebührenfrei
          (Erstausstellung)
  • 2 - 11 Jahre                             ->    € 30,00
  • ab dem 12. Geburtstag         ->    € 75,90

Personalausweis:

  • bis bzw. am 2. Geburtstag   ->    gebührenfrei
          (Erstausstellung)
  • 2 - 15 Jahre                             ->    € 26,30
  • ab dem12. Geburtstag          ->    € 61,50

Gültigkeiten:

Reisepass:

  • bis 2. Geburtstag                   ->    2 Jahre
  • ab bzw. am 2. Geburtstag    ->    5 Jahre
  • ab dem 12. Geburtstag         -> 10 Jahre

Personalausweis:

  • bis 2. Geburtstag                   ->   2 Jahre
  • ab bzw. am 2. Geburtstag    ->   5 Jahre
  • ab 12. Geburtstag                  -> 10 Jahre