Feuerbeschau

Die feuerpolizeiliche Überprüfung

Die Gemeinde hat die Brandsicherheit von Gebäuden, Anlagen und den jeweils dazugehörigen Grundstücken zu überprüfen. Dies ist im Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz geregelt. 

 

Terminvorschau 2024

Im Jahr 2024 sind Teile des Ortsbereiches von Schardenberg und Teile der Ortschaft Grub für die Feuerbeschau vorgesehen. 

Die Terminausschreibung für die jeweiligen Objekte erfolgt zeitgerecht.


Die Überprüfungskommission besteht aus einem Gemeindebediensteten und dem Sachverständigen der BVS - Brandverhütungsstelle für Oö. sowie eventuell dem zuständigen Feuerwehrkommandanten und dem Rauchfangkehrermeister.

Die Kommission stellt fest, ob 

  • sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
  • Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brand¬gefahr ausgeht,
  • Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang) so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht,
  • sonstige, feuergefährliche Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
  • eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind.

 

Zu diesem Zweck werden alle Gebäude und Räume des Objektes/Anwesens besichtigt. Die Feuerbeschau wird zeitgerecht angemeldet. Der Besitzer oder ein Vertreter hat der Kommission zu jedem Gebäude bzw. Raum freien Zutritt zu gewähren. Mieter oder Pächter sind zu verständigen, damit zu allen Räumen Zutritt möglich ist. 

Über die feuerpolizeiliche Überprüfung, bzw. den angefallenen Mängeln wird eine Niederschrift aufgenommen. Innerhalb einer festgesetzten Frist sind die Mängel zu beheben und dem Marktgemeindeamt Schardenberg ist die Erledigung schriftlich zu melden.  

Meldung Mängelbehebung: Meldung Mängelbehebung Feuerbeschau.pdf herunterladen (0.04 MB)


Informationsblätter zur Selbstkontrolle vor der Feuerbeschau:

Infoblatt Feuerbeschau KLEINHAUSBAUTEN.pdf herunterladen (0.06 MB)

Infoblatt Feuerbeschau LANDWIRTSCHAFTEN.pdf herunterladen (0.06 MB)

Infoblatt Feuerbeschau MEHRPARTEIENHÄUSER.pdf herunterladen (0.06 MB)

   

Gemäß dem Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz findet diese Überprüfungen (= Feuerbeschau) in regelmäßigen Abständen statt:

  • Bei ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit höchstens drei Wohnungen und deren Nebengebäude in einem Intervall von 20 Jahren;
  • Bei diesen vergleichbaren Gebäuden und Nebengebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, mit Büros, Kanzleien oder sonstigen Nutzungen mit gleichartiger Gefährdung aus Sicht des Brandschutzes in einem Intervall von 20 Jahren;
  • Bei Objekten, die nicht der Risikogruppe (Landwirtschaften, Gewerbebetriebe) angehören, in einem Intervall von 10 Jahren
  • Bei Objekten, die der Risikogruppe angehören und eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung vorliegt in einem Intervall von 5 Jahren;
  • Bei Objekten, die der Risikogruppe angehören in einem Intervall von 3 Jahren.

Für die Gebäude der Risikogruppe hat die Gemeinde ein Verzeichnis zu führen.