OÖ. Heizkostenzuschuss 2025/26

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss von EUR 200,00 pro Haushalt unterstützt.

Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantragt werden: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm

Wer wird gefördert?
Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026.
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig:

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro

Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro


AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
  • Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
  • Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2025 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)

WICHTIG: Eine korrekte Eingabe der Daten ist erforderlich, damit die automatische Überprüfung entsprechend erfolgen kann (Beispielsweise ist der Vorname lt. Zentralem Melderegister anzugeben und nicht etwa eine Abkürzung. Auch ist darauf zu achten, dass Vor- und Nachname nicht vertauscht werden).


Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.

Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei den Bürgerservicestellen der Gemeindeämter Unterstützung zu erhalten.

Weitere Infos finden Sie hier: Allgemeine_Informationen_Heizkostenzuschuss.pdf

10.02.2026