Neues OÖ. Hundehaltegesetz 2024

Hunde

Das neue OÖ. Hundehaltegesetz 2024 verpflichtet Hundehalter:innen zu mehr Verantwortung.

Die 40/20-Regelung
Das OÖ. Hundehaltegesetz 2024 unterscheidet Hunde nach der 40/20-Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.
Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.


Erweiterte Pflichten bei speziellen Hunderassen
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.


Erweiterte Pflichten bei auffälligen Hunden 
Hunde, die ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halter:innen dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen.

Weitere Informationen unter:  https://hundehaltung-ooe.at/


29.11.2024