Neuerung - Berechnung bzw. Vorschreibung der Kanalgebühren

Die Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Schardenberg ist seit längerem überarbeitungsbedürftig. Die Erstellung einer zeitgemäßen, an die aktuelle Gesetzeslage angepasste Verordnung soll demnächst angegangen werden. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Umstellung der Gebührenabrechnung für den Abwasserkanal in Betracht gezogen. Dies würde einerseits für eine gerechtere Gebührenvorschreibung und andererseits für eine Verwaltungsvereinfachung sorgen.

Derzeit werden die Kanalbenützungsgebühren unabhängig vom Wasserverbrauch abgerechnet. Gemäß der aktuell geltenden Kanalgebührenordnung setzt sich die Kanalgebühr wie folgt zusammen:

  •  Grundgebühr
  •  Flächengebühr
  •  Personengebühr

Eine Alternative zu dieser Gebührenberechnung wäre die Abrechnung nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch. Hierfür würden nach aktueller Vorgabe vom Land OÖ € 5,58 exkl. MwSt. (€ 6,14 inkl. MwSt.) pro Kubikmeter Frischwasser anfallen. Eine jährliche Mindestgebühr ist in der Verordnung ebenfalls vorzusehen und müsste bei etwa 40 m3 angesetzte werden (somit ca. € 223,- exkl. MwSt.) Diese Gebühr wäre sodann jedenfalls fällig auch bei einer Wasserverbrauchsmenge unter 40 m3.

Die Marktgemeinde Schardenberg möchte daher alle Bürgerinnen und Bürger einladen, bei der Entscheidung über die künftige Gebührenverrechnung mitzuwirken.

Auf Basis Ihrer bisherigen Gemeindevorschreibungen (Wasser und Kanal) können Sie selbst die Höhe der Gebühren nach dem derzeitigen bzw. dem vorgeschlagenen neuen System ermitteln.

Haushalte, welche nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Kanalgebühren freiwillig nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch zu bezahlen. Hierfür muss lediglich ein Wasserzähler der Markgemeinde Schardenberg eingebaut werden.

Die aktuellen Gebührenordnungen (Wasser und Abwasser) erhalten Sie hier

Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung mittels Online Formular mit: Online Abfrage Kanalgebühr

08.04.2025